FAQ zu Informatik / Technische Informatik
Dieses FAQ wurde nach bestem Wissen und Gewissen von Studierenden zusammengetragen, es kann weder für Korrektheit noch Vollständigkeit garantiert werden. Kontrolliert also am besten alles was wirklich wichtig ist noch mal in den entsprechenden Dokumenten, dafür sind dann meist Quellenangaben, wie Paragraphen o. ä. angegeben.
Fragen zur Prüfungsordnung
Disclaimer: Wir sind keine Juristen! Bevor ihr eine wichtige Entscheidung trefft, von der euer Studium abhängt, fragt sicherheitshalber noch mal beim Prüfungsamt nach!
Was bedeuten die ganzen Abkürzungen?
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
PO | Prüfungsordnung (weitere Infos) |
PO17 | Die letzte große Änderung der Prüfungsordnung. (PO17 §x steht für den Paragraphen x in der Prüfungsordnung). Gemeint ist aber jeweils die letzte kleine Änderungsversion der PO aus späteren Jahren. |
ModKat | Modulkatalog (weitere Infos) |
LP/ECTS | Leistungspunkt/European Credit Transfer System-Leistungspunkte (1 LP entspricht auf dem Papier 30 Stunden Arbeit) [PO17 §2] |
CP | Credit Points. Alte Bezeichnung für LP |
WP | Wahlpflichtmodul |
GI | Kompetenzbereich Grundlagen der Informatik (PO17 Anlage 1.1) |
MG | Kompetenzbereich Grundlagen der Mathematik (PO17 Inf Anlage 1.2) |
ET | Kompetenzbereich Grundlagen der Elektrotechnik (PO17 Inf Anlage 1.3) |
ITG | Kompetenzbereich Grundlagen der Informationstechnik (PO17 TI Anlage 1.2) |
VI | Kompetenzbereich Vertiefung Informatik (PO17 Anlage 1.4) |
NF | Kompetenzbereich Nebenfach (PO17 Inf Anlage 1.7 – 1.17) |
SG | Kompetenzbereich Studium Generale (PO17 Inf Anlage 1.5, PO17 TI Anlage 1.7) |
finf | Fachrat Informatik |
FSR | Fachschaftsrat |
Was passiert, wenn ich durch eine Prüfung durchfalle?
- Falls es nicht der dritte Versuch war:
- Du hast insgesamt drei Versuche für jede Prüfung. Versuch es im nächsten Semester oder nächstes Jahr einfach nochmal.
- Falls es eine Pflichtprüfung in einem Basismodul aus den Bachelor-Kompetenzbereichen GI, ET, MG (bzw. GI, MG, ITG) ist, musst du sie irgendwann bestehen. Wann du die Prüfung wiederholst, obliegt dir selbst; azyklische Prüfungen werden im Regelfall angeboten.
- Falls es keine Pflichtprüfung ist (z. B. Prüfung im Master oder Prüfung in den Kompetenzbereichen VI, NF, VIT, SG), brauchst du die Prüfung nicht zu wiederholen und kannst einfach eine andere wählen, sofern du damit die Mindestleistungspunkte für den entsprechenden Kompetenzbereich ohne diese Prüfung erreichen kannst. Bei Wahlpflichtmodulen empfiehlt es sich daher, nicht den Drittversuch anzutreten, da man bei Nichtbestehen der dritten Prüfung (und der dazugehörenden mündlichen Ergänzungsprüfung) exmatrikuliert wird. Wählt in diesem Fall lieber ein anderes WP-Modul, damit ihr dieses Risiko nicht eingeht. Nicht bestandene Prüfungsleistungen in einem WP-Modul stehen nicht im Zeugnis.
- Falls es dein dritter Versuch in dieser Prüfung war:
- Du bekommst mindestens drei Wochen vorher eine Einladung vom Prüfungsamt zu deiner mündlichen Ergänzungsprüfung (mündliche Nachprüfung). Bei dieser kannst du höchstens noch die Note 4,0 erreichen (bei unbenoteten Veranstaltungen nur bestanden). [PO17 §14.3]
- Fällst du bei einer Pflichtprüfung auch durch die Ergänzungsprüfung, kannst du nicht mehr die nötigen LP für den Abschluss erreichen und dein Studium ist vorbei [PO17 §8.2]. Dann wirst du auch an keiner anderen Universität in Deutschland mehr zum Informatikstudium bzw. Studium der Technischen Informatik zugelassen.
- Ebenso besteht kein Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung, wenn du die betreffende Prüfungsleistung aufgrund eines Täuschungsversuches nicht bestanden hast [PO17 §14.3].
Was ist ein Rücktritt von einer Prüfung?
Ein Rücktritt ist das Abmelden von der Prüfung vor einem festgelegten Zeitpunkt oder im Krankheitsfall. Dafür gibt es spezielle Regeln (siehe unten) [PO17 §15].
Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten?
- Bis zu sieben Kalendertage vor der Prüfung kannst du dich einfach online im qis von der Prüfung abmelden [PO17 §15.3].
- Handelt es sich um eine mündliche Prüfung, kannst du dich sogar bis einen Kalendertag davor davon abmelden [PO17 §15.3]. Die Form, in der du die Abmeldung mitteilen musst, wird von der*m Prüfenden festgelegt, da mündliche Prüfungen oftmals nicht über das qis an- und abgemeldet werden können.
- Innerhalb der Sieben-Tage- bzw. Ein-Tages-Frist brauchst du zum Prüfungsrücktritt ein ärztliches Attest, andernfalls zählt ein Nichterscheinen zur Prüfung als Fehlversuch [PO17 §15.5]. Beachte hierbei, dass eine normale Krankschreibung nicht ausreicht; welche Informationen der Prüfungsausschuss von deiner*m Ärzt*in benötigt, steht in Anlage 4 der PO. Das Formular muss nicht zwingend verwendet werden, es müssen aber alle darin geforderten Informationen an den Prüfungsausschuss übermittelt werden.
- Proseminare, Seminare, Laborübungen oder Projektarbeiten haben in der Regel bei der Prüfungsanmeldung bereits begonnen. Falls es sich bei dieser Veranstaltung um eine Prüfungsleistung handelt, brauchst du dort für einen Rücktritt also einen triftigen Grund. Im Speziellen ist das beim Hardwarepraktikum, Softwareprojekt und Proseminar der Fall. Ob es sich um eine Prüfungs- oder Studienleistung handelt, steht in den Anlagen der Prüfungsordnung oder im Modulkatalog.
Kann ich meine Note durch Neuteilnahme an einer Prüfung verbessern?
Nein. Bestandene Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden [PO17 §14.1].
Ich möchte im Bachelor bereits an Master-Veranstaltungen teilnehmen, wie melde ich die Prüfung an?
Um im Bachelor Prüfungen aus dem Master vorzuziehen, musst du folgendes Formular ausfüllen und vom Prüfer unterschreiben lassen. Solche Anmeldungen unterliegen, wie sonstige Prüfungsanmeldungen auch, dem Prüfungsanmeldezeitraum.
Für vorgezogene Prüfungsleistungen im Bachelor gelten außerdem folgende Regeln:
- Es dürfen insgesamt maximal 30 LP vorgezogen werden.
- Es ist erst ab 120 im Bachelor bereits erbrachten LP möglich, Leistungen vorzuziehen.
- Fehlversuche werden ganz normal gezählt.
- Eine erneute Teilnahme an einer vorgezogenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Fragen zum Nebenfach
Das Nebenfach, auf das sich die folgenden Fragen beziehen, existiert nur beim Studiengang Informatik, jedoch nicht beim Studiengang Technische Informatik.
Muss ich ein Nebenfach wählen?
Das Nebenfach ist nach PO17 freiwillig, das heißt, wenn man es wählt, muss man dort 12–15 LP erbringen, wenn man es nicht wählt, 0 LP [PO17 Anlage 1].
Wann zählt das Nebenfach als gewählt?
Bei der Anmeldung zu einer Prüfungsleistung in einem entsprechenden Modul. Dies kann durch Rücktritt rückgängig gemacht werden [PO17 Anlage 1].
Darf ich mehr als ein Nebenfach machen oder das Nebenfach wechseln?
Ein Nebenfach kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss einmal im Studium gewechselt werden [PO17 Anlage 1]. Es ist möglich, Veranstaltungen aus anderen Nebenfächern zu belegen und diese als Zusatzprüfungen auf das Zeugnis schreiben zu lassen. Die Noten gehen dann aber nicht in den Schnitt ein [PO17 §9.2] und die LP zählen dann auch nicht [PO17 §9.1].
Kann ich mein Nebenfach wechseln, nachdem ich schon Nebenfachprüfungen abgelegt habe?
- Ja, aber nur ein einziges Mal und unter Verlust von erbrachten Prüfungsleistungen [PO17 Anlage 1].
- Prüfungsleistungen aus dem alten Nebenfach können auf Antrag in Zusatzprüfungsleistungen umgewandelt werden, die in keinen der Kompetenzbereiche fallen und nicht in die Note eingehen, aber auf dem Zeugnis stehen [PO17 §9.2].
Darf ich eine Prüfung aus einem anderen Nebenfachmodul als dem gewählten machen?
- Prüfungsleistungen, die im Nebenfach angerechnet werden sollen, dürfen nur aus dem gewählten Nebenfachmodul stammen [PO17 Anlage 1].
- Module aus anderen Nebenfächern können, sofern sie den Vorgaben des Studium Generale entsprechen, dort angerechnet werden.
- Es ist möglich, Veranstaltungen aus anderen Nebenfächern zu belegen und diese als Zusatzprüfungen auf das Zeugnis schreiben zu lassen. Die Noten gehen dann aber nicht in den Schnitt ein [PO17 §9.2] und die LP zählen dann auch nicht [PO17 §9.1].
Kann ich auch Nebenfächer machen, die nicht im Modulkatalog stehen?
Nein, es können nur die in der PO in Anlage 1.7 – 1.17 aufgeführten Nebenfächer gewählt werden. Es ist aber prinzipiell möglich, neue Nebenfachmodule zum Katalog hinzuzufügen. Es muss sich nur jemand Gedanken machen, welche Prüfungsleistungen sinnvoll sind und einen Antrag an die Studienkommission stellen. Alternativ kannst du einzelne Prüfungen eventuell als Studium Generale machen (siehe oben).
Wie wechsle ich das Nebenfach?
Um dein Nebenfach zu wechseln, stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss (siehe weiter unten, wie man das macht). Dabei werden deine bisher belegten Prüfungsleistungen im alten Nebenfach in zusätzliche Prüfungsleistungen umgewandelt. Du verlierst damit die LP des alten Nebenfaches. Der Wechsel zu "kein Nebenfach" zählt hierbei auch als Wechsel!
Ich habe eine Prüfungsleistung aus dem Nebenfachmodul als Studium Generale belegt, möchte dieses jedoch als Nebenfach weiterstudieren. Was muss ich tun?
Laut Modulkatalog kann man keine Prüfungsleistungen aus dem gewählten Nebenfach als Studium Generale anrechnen lassen [ModKat Inf PO17 Kapitel 8]. Um dem vorzubeugen, genügt es beim Prüfungsamt einen formlosen Antrag einzureichen. Im Anschluss wird die erbrachte Prüfungsleistung auf das Nebenfach umgeschrieben. [Quelle: Forum]
Ich habe vor 2017 angefangen zu studieren. Betrifft mich die neue PO von 2017 überhaupt?
Ja, wenn du dich nicht aktiv darum gekümmert hast, wurdest du zwangsumgestellt und studierst jetzt nach den Regeln der PO17. Durch die Umstellung sollten im Studium keine Nachteile für dich entstanden sein. Falls das die Studienplanung durcheinander bringen sollte, kontaktiere am besten unsere Studiengangskoordinatorin Ulrike von Holdt.
Zusammenfassung der Masterzulassungsordnung ab Wintersemester 2017/18
Diese Ordnung trifft auf alle zu, die dort mit dem Master beginnen, also sich bereits ab Sommersemester 2017 bewerben.
- Bewerbungsschluss ist der 15.01./15.07. des jeweils vorhergehenden Semesters.
- Zur Bewerbung ohne Bachelorabschluss müssen 150 LP nachgewiesen werden können.
Fragen zum Studienverlauf
Ich habe die Rückmeldung vergessen, werde ich nun exmatrikuliert?
Nein, du bekommst erst noch eine Mahnung per Post mit einer Zahlungsfrist. Melde dich am besten sofort zurück. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch darauf, dass du weiterhin immatrikuliert bist.
Ich habe die Prüfungsanmeldung vergessen, kann ich mich trotzdem noch anmelden?
Nein. Du kannst höchstens versuchen, dich direkt beim Prüfungsamt zu melden, evtl. hat man Verständnis für Studienanfänger. Im Normalfall funktioniert das ohne einen wirklich triftigen Grund jedoch nicht.
Wie erfahre ich meinen aktuellen Notendurchschnitt?
Die Note wird nach den LP gewichtet aus allen bestandenen, benoteten Prüfungen gemittelt. Die Noten findest du im qis.
Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Dazu reiche den Beurlaubungsbogen fristgerecht beim Immatikulationsamt (im Service Center) ein.
Wieviel LP benötige ich für den BAföG-Leistungsnachweis?
Es werden 2/3 der im Regelstudienplan vorgesehenen Leistungspunkte benötigt. Also 60 LP nach drei Semestern und 80 LP nach vier Semestern. Sobald man diese Bedingungen zu Beginn des 4. bzw. des 5. Fachsemesters erfüllt, reicht es, einen vom Prüfungsamt unterschriebenen und gestempelten Notenspiegel, in dem die LP-Zahl steht, beim BAföG-Amt vorzulegen. Der Notenspiegel, den man im qis selbst runterladen kann, reicht in diesem Fall nicht. In allen anderen Fällen wendet man sich mit einem solchen Notenspiegel und dem Formblatt an den BAföG-Beauftragten. (Vgl. https://www.et-inf.uni-hannover.de/de/fakultaet/beauftragte/bafoeg-beauftragte/)
Was ändert sich für mich, wenn ich Teilzeit studiere?
Mehrere Dinge:
- Du darfst pro Semester nur noch maximal die Hälfte der für das Semester vorgesehenen Leistungspunkte an Prüfungen machen/anmelden.
- Deine Fachsemester werden nur in halben Semestern hochgezählt. Nach dem 2. Semester folgt also das 2,5. Semester. Demnach hast du doppelt so viel Zeit, bis deine Regelstudienzeit abläuft.
- Du zählst gesetzlich nicht mehr als Vollzeitstudent, verlierst also alle Privilegien, die Vollzeitstudenten z. B. bei Arbeitsverträgen genießen:
- Du verlierst das "Werkstudentenprivileg", das heißt du bist für den Arbeitgeber ein normaler Arbeitnehmer und damit auch voll sozialversicherungspflichtig. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dir zusätzlich zur Lohnsteuer vom Lohn abgezogen.
- Du kannst nicht mehr Mitglied in der studentischen Krankenversicherung sein. Falls du arbeitest, wird dein Krankenkassenbeitrag (abhängig vom Lohn) direkt von deinem Lohn abgezogen. Falls du nicht arbeitest, musst du dich in der "freiwilligen Versicherung" versichern, für die es gesetzlich festgelegte Beiträge gibt.
- Du kannst kein BAföG bekommen.
Weitere Informationen findest du hier.
Ich will meine Bachelorarbeit/Masterarbeit schreiben. Was muss ich tun?
Um die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit anzumelden, muss dieses Formular oder respektive dieses Formular beim Prüfungsamt eingereicht werden (Stand: 09/2023). Beachte: Für eine Bachelorarbeit sind mindestens 120 und für eine Masterarbeit mindestens 60 bereits erlangte LP nötig, um zu beginnen. Das Prüfungsamt trägt nur die Zulassung ein. Für die Themenvergabe ist das Formular dem Erstprüfer oder der Erstprüferin vorzulegen, der/die das Formular dann ans Prüfungsamt schickt. Das Thema und der Termin, den der Erstprüfer dort einträgt, sind verbindlich, also ggf. nach einer Kopie fragen.
Warum ist Fach XY so schlecht?
Falls es im Studium mal Probleme gibt: Man kann über alles reden – sollte es aber auch tun. Professoren sind auch nur Menschen. Sollte euch also auffallen, dass ein Fach suboptimal läuft, dann solltet ihr zuerst direkt mit der*m Dozent*in / der*m Übungsbetreuer*in reden. Falls ihr das direkte Gespräch scheut, könnt ihr auch E-Mails schreiben. Wenn ihr das nicht möchtet, könnt ihr uns als den Fachrat involvieren. Kontaktiert uns.
Wie kann ich zusätzliche Prüfungsleistungen belegen und anmelden?
Um zusätzliche Prüfungsleistungen zu belegen, gehst du einfach wie zu allen anderen Vorlesungen einfach hin. Wichtig ist dann bei der Anmeldung der Prüfung darauf zu achten, dass du sie als zusätzliche Prüfungsleistung anmeldest.
Der Regelstudienplan ist für mich unmöglich zu studieren. Was mache ich jetzt?
Der Regelstudienplan ist nur eine Empfehlung seitens der Uni. Wenn du die Fächer in anderer Reihenfolge studierst oder mehr als sechs Semester dafür brauchst, ist das völlig in Ordnung. Lege dir am besten selbst einen Plan zurecht, wie du dein Studium studieren willst und benutze diesen. Der Abhängigkeitsgraph kann dir dabei helfen.
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Den Antrag per Email an den Vorsitzenden, aktuell Herr Prof. Rohs (vorsitz.pa-inf@fei.uni-hannover.de), für Informatik bzw. an Herrn Prof. Peissig (peissig@ikt.uni-hannover.de) für TI schicken. Falls eine Unterstützung des Antrags durch den studentischen Vertreter im Prüfungsausschuss gewünscht ist, dann eine Kopie (CC) an krage@finf.uni-hannover.de schicken
Hinweis: Die erwähnte Kopie geht an die jeweiligen studentischen Vertreter im Prüfungsausschuss und hilft uns diese Anträge ggf. zu unterstützen oder PO-Änderungen anzustoßen. Sie ist keine Pflicht. Hier kannst du rausfinden, wer aktuell der studentische Vertreter ist.
Ich verstehe die Vorlesung nicht, die Vorlesung erklärt mir zu wenig. Wo kann ich den Inhalt sonst noch lernen?
Viele Dozenten geben in ihren Vorlesungsunterlagen Literaturhinweise an. Diese können oft in der TIB/UB ausgeliehen werden. Dein Studierendenausweis gilt hier als Bibliothekskarte. Außerdem gibt es die Möglichkeit über das Uninetzwerk digitale Bücher des Springerverlags herunterzuladen. Außerhalb der Uni setzt dies eine VPN Verbindung voraus.
Ich verpasse immer wichtige Termine. Gibt es einen Kalender mit Terminen, die für Informatikstudierende wichtig sind?
Ja, wir pflegen einen solchen Kalender. Er ist in der Cloud zu finden (inkl. CalDAV). Ansonsten informieren wir euch regelmässig über den Mailverteiler sowie über unsere Stud.IP-Eventgruppe, Instagram und Twitter Seiten.
Ich schaffe das Studium alleine nicht. Wo finde ich Hilfe?
Eine Übersicht von uns findest du hier.
Fragen zu Räumlichem
Um dich auf dem Campus zurecht zu finden ist der Standortfinder ein nützliches Tool. Die wichtigsten Orte haben wir hier nochmal für dich zusammen gefasst:
Wo finde ich...?
...das Service Center?
Das Service Center befindet sich zentral im Hauptgebäude. Dazu die Treppe vom Haupteingang hochgehen und einmal gerade durch den Lichthof laufen.
...das Prüfungsamt?
Das Prüfungsamt befindet sich Hauptgebäude, Raum F311. Es kann gut sein, dass das Prüfungsamt geschlossen hat, wenn du davor stehst. Es gibt dann meistens eine Vertretung im Service Center. Die Öffnungszeiten findest du auf der Homepage des Prüfungsamtes.
...das Immatrikulationsamt?
Das Immatrikulationsamt findet sich im Service Center. Sag am Empfang einfach, dass du zum I-Amt möchtest.
...Hörsaal XY?
Es gibt leider keine Liste aller Hörsäle mehr, am besten benutzt du den Standortfinder.
Wo kann ich in der Uni für mich alleine oder mit anderen zusammen lernen?
Siehe Arbeitsräume oder benutze den Standortfinder. Die Suche nach Lernräumen funktioniert allerdings nur aus dem Uninetz.
Woher kriege ich den Code für die InfoLOUNGE / F411?
Die Schließberechtigung für die InfoLOUNGE funktioniert über Zahlenpads. Den Code dafür wurde mal per Mail verschickt, allerdings wird der Code immer wieder an Unbefugte weitergegeben. Daher erhält man den Pincode inzwischen nur noch unter Nachweis der I-Bescheingung beim Institut für Software Engineering (SE) unter (infolounge@se.uni-hannover.de) oder persönlich vor Ort (Hauptgebäude, 3 Etage, Im G-Trakt). Der Computerraum F411 im Hauptgebäude ist für Studierende mittlerweile nicht mehr außerhalb von Veranstaltungen nutzbar. Während der Tutorienzeiten von z.B. Programmieren I oder II kann man sich aber zum Arbeiten in den Raum setzen.
Woher kriege ich einen Transponder/Schließberechtigung für den Honeypot?
Für den Honeypot brauchst du einen Transponder. Für weitere Informationen begib dich in den Honeypot und kontaktiere den Raumwart. Um ohne Schließberechtigung in den Raum zu gelangen, einfach klingeln.